Je mehr Smart Glasses verkauft werden, desto grösser werden die Sorgen von Datenschützerinnen und Datenschützer weltweit. Bild: watson/keystone/getty
Sie sehen aus wie normale Brillen – tatsächlich sind sie die bislang unauffälligste Form tragbarer KI: Smart Glasses gelten als nächster grosser Technologiemarkt. Datenschützer und Behörden warnen vor grossen Risiken für die Privatsphäre.
28.06.2026, 17:1928.06.2026, 17:19
Gemäss den grossen Techkonzernen dieser Welt stehen wir unmittelbar vor einer weiteren technologischen Revolution im Bereich der Unterhaltungsmedien. Der Traum: voller Zugriff auf diverse Funktionen unserer Smartphones, ohne dafür das Telefon in die Hand nehmen zu müssen. Ermöglichen sollen dies die sogenannten Smart Glasses, unscheinbar wirkende Brillen, vollgestopft mit Technik.
Dank integrierter Kamera und Mikrofon können Smart Glasses Fotos und Videos aufnehmen sowie KI in Echtzeit um Rat bitten. Die Brille analysiert Objekte, Texte, Orte oder Situationen im Blickfeld, liefert passende Informationen über kleine Lautsprecher oder blendet diese je nach Modell direkt im Sichtfeld ein. Digitale Informationen verschmelzen beinahe nahtlos mit der realen Umgebung.
In einer Videobotschaft vom vergangenen Sommer prophezeite Meta-CEO Mark Zuckerberg, dass KI-Brillen künftig zu unserem wichtigsten Computergerät werden könnten. Er schwärmte von einem Gadget, das unseren Kontext verstehe, weil es sehe, was wir sehen, höre, was wir hören, und den ganzen Tag mit uns interagiere. Im vergangenen Jahr verkaufte Meta gemeinsam mit Oakley und Ray-Ban bereits sieben Millionen Smart Glasses – dreimal so viele wie im Vorjahr. Die kürzlich von Meta vorgestellten neuen Modelle, die bereits ab 300 Dollar erhältlich sind und von US-Superstar Kylie Jenner beworben werden, dürften die Absatzzahlen weiter ankurbeln.
Kylie Jenner ist das Gesicht der neusten Kampagne von Meta. Bild: screenshot Meta
Während Meta aktuell noch weitgehend allein den Markt dominiert, gab Google in Zusammenarbeit mit Samsung, Android und zwei Brillenherstellern bereits 2025 bekannt, an einer eigenen Brille zu arbeiten. Google zufolge soll die Markteinführung unter dem Titel Android XR noch im Herbst dieses Jahres erfolgen. Auch Apple arbeitet übereinstimmenden Medienberichten zufolge an KI-gestützten Smart Glasses, die 2027 auf den Markt kommen sollen.
Wie viele KI-Brillen in der Schweiz bereits verkauft wurden, darüber gibt es aktuell noch keine verlässlichen Daten. Auf Anfrage schreibt Seraina Cadonau von Digitec Galaxus, wo auch die Meta Glasses erhältlich sind, dass ein wachsendes Interesse festzustellen sei und die Verkaufszahlen stetig ansteigen. So seien die Zahlen im Monat Mai dieses Jahres verglichen mit den Verkaufszahlen vom Januar um 44 Prozent angestiegen.
Auf der jährlichen Google-Keynote wurden die neuen Android-XR-Brillen vorgestellt.Bild: keystone
Was für die Techfirmen in erster Linie ein riesiger Wachstumsmarkt zu sein scheint, ist für Datenschützerinnen und Datenschützer eine besorgniserregende Entwicklung. Welche Probleme mit einer Verbreitung der Technologie einhergehen könnten, zeigen bereits diverse Vorfälle, die mediale Beachtung fanden.
Das sind die Probleme mit den KI-Brillen
Meta-Mitarbeitende erhielten höchst private Einblicke
Wer eine Bildanfrage an die KI seiner Brille stellt, übermittelt die Aufnahme an Meta. Das Unternehmen kann solche KI-verarbeiteten Bilder und Sprachdaten gemäss seinen Datenschutzbestimmungen speichern und zur Verbesserung beziehungsweise zum Training seiner KI-Systeme nutzen. Dabei werden nebst Algorithmen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Meta eingesetzt, deren Job darin besteht, durch Metas KI-Brille erstellte Bilder zu sichten und die darauf zu sehenden Gegenstände zu kategorisieren, um die eigene KI zu trainieren.
Journalistinnen und Journalisten der schwedischen Zeitung «Svenska Dagbladet» gelang es, mit Mitarbeitenden eines kenianischen Subunternehmens zu sprechen, die mit genau dieser Aufgabe betraut waren. Dabei berichteten die Mitarbeitenden, dass sie intimste Einblicke in die Leben der Meta-Glasses-Nutzerinnen und -Nutzer erhielten. Von Bankdetails über Toilettengänge bis hin zu sexuellen Interaktionen sahen die Mitarbeitenden alles.
So berichtete ein Mitarbeiter, dass er beispielsweise ein Video sah, auf dem sich die Partnerin eines Meta-Glass-Nutzers auszog, nachdem dieser die Brille auszog und auf dem Nachttisch im Schlafzimmer platzierte. Nach Veröffentlichung der Recherche im vergangenen Februar löste Meta den Vertrag mit dem Subunternehmen auf, was zu über 1000 Entlassungen führte, wie die englische Zeitung «Guardian» berichtete.
Frauen im öffentlichen Raum besonders betroffen
Die Recherchen der schwedischen Journalistinnen und Journalisten sind bei Weitem nicht die ersten Negativ-Schlagzeilen im Zusammenhang mit den unscheinbar wirkenden Kamerabrillen. So finden sich online diverse Berichte über sogenannte Pick-up-Artists, welche Frauen im öffentlichen Raum ansprechen und dabei ohne deren Einwilligung unauffällig filmen. Videos dieser Begegnungen landen dann zu Tausenden in den sozialen Medien, wo die Frauen daraufhin in den Kommentarspalten bewertet und objektifiziert werden.
Bild: screenshot instagram
Während die Grosszahl dieser Videos aus den USA stammt, kommt es auch in Europa vermehrt zu solchen Vorfällen. In Deutschland berichtete beispielsweise eine Frau aus Hamburg, dass sie sich nach einem Gespräch mit einem Mann beim Baden an der Alster plötzlich im Bikini auf einem Social-Media-Video wiederfand.
Als Reaktion auf die Berichte hat die deutsche Stadt Potsdam Smartglasses in städtischen Freibädern bereits verboten. Auch Badeanstalten in Köln sowie der Verband der öffentlichen Freibäder in Baden-Württemberg haben solche Verbote bereits ausgesprochen.
Meta liebäugelt mit der Gesichtserkennung
Für Aufregung sorgten auch Enthüllungen der «New York Times» vom vergangenen Februar. So soll das US-Unternehmen Meta an einer Gesichtserkennungssoftware für seine bereits erhältlichen Smart Glasses der Marken Oakley und Ray-Ban gearbeitet haben. Mithilfe der Funktion «Name Tag» sollen Trägerinnen und Träger von Metas KI-Brillen andere User von Meta-Plattformen wie Instagram und Facebook in Echtzeit durch die Brille identifizieren können.
Die Pläne von Meta, eine Gesichtserkennungssoftware für die Smart Glasses auf den Markt zu bringen, stossen auf Widerstand.Bild: Shutterstock
Im April wandten sich mehr als 70 zivilgesellschaftliche Organisationen in einem offenen Schreiben an Meta. Darin warnten sie, der US-Techkonzern könnte mit der Funktion unter anderem Stalkern und potenziellen Sexualstraftätern ein mächtiges Werkzeug in die Hand geben. Gegenüber dem Tech-Magazin «Wired» bekräftigte daraufhin ein Sprecher von Meta, dass der Konzern eine solche Funktion nicht anbiete und eine Einführung nur nach sorgfältiger Abwägung erfolgen würde.
Wie ernst es Meta jedoch damit meint, daran lässt eine weitere jüngst veröffentlichte Recherche von «Wired» zweifeln. So entdeckten Datenanalysten, dass Meta den Quellcode für die Funktion bereits in der zu den Smartglasses gehörigen App hinterlegt hatte. Somit hätte die Funktion lediglich noch aktiviert werden müssen. Nachdem die Recherche publik wurde, entfernte Meta den Quellcode heimlich wieder durch ein neues Softwareupdate.
Das sagen die Tech-Konzerne
Auf der Website von Meta verspricht die Firma, die Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer zu schützen und dass diese selbst die Kontrolle über ihre Daten hätten. So könne man mit leicht zugänglichen Einstellungen selbst verwalten, welche Informationen mit Meta geteilt werden sollen und welche nicht. Gewisse Daten seien jedoch notwendig, damit die Brille wie auch die App zuverlässig, sicher und ordnungsgemäss funktionieren.
Meta verspricht, die Daten der Nutzenden zu schützen, setzt dabei jedoch hauptsächlich auf Eigenverantwortung. Bild: screenshot meta
Der Tech-Konzern appelliert auf seiner Website an seine Kundinnen und Kunden, die Technologie verantwortungsvoll einzusetzen. Meta empfiehlt, die Brille in sensiblen Bereichen und Situationen auszuschalten und Personen aktiv zu informieren, wenn diese in Aufnahmen ersichtlich sein könnten. Während diese Verhaltensregeln die Verantwortung für einen achtsamen Umgang weitgehend den Nutzenden übertragen, soll ein blinkendes LED-Licht deutlich anzeigen, wenn eine Aufnahme im Gang ist. Die Brille soll erkennen, wenn das LED abgedeckt wird; in einem solchen Fall würde der Träger oder die Trägerin via App aufgefordert, die Abdeckung zu entfernen.
Bezüglich Bilder aus KI-Abfragen, welche zu KI-Trainingszwecken analysiert und verarbeitet werden, verspricht Meta jegliche personenbezogene Informationen zu entfernen. Auf eine Anfrage der «Tagesschau» bezüglich des Falls der Hamburgerin, die sich plötzlich ungewollt auf Social Media wiederfand, liess das Unternehmen verlauten, dass die Nutzerinnen und Nutzer selbst dafür verantwortlich seien, Gesetze einzuhalten und andere Menschen respektvoll zu behandeln.
Auf mehrfache Anfrage von watson, zu den genannten Punkten Stellung zu beziehen, reagierte Meta nicht. Google liess verlauten, dass man vor der Markteinführung der Android-XR-Glasses keine Auskünfte erteilen würde.
Das sagen die Datenschützer
Was die Tech-Apologeten des Silicon Valleys als das Gadget der Zukunft vermarkten, nennt Martin Steiger, Sprecher des Vereins Digitale Gesellschaft Schweiz, einen «Frontalangriff auf das Recht auf Privatsphäre». Der gemeinnützige Verein, der sich für digitale Grundrechte, Datenschutz und eine demokratische Digitalisierung starkmacht, verfolge die jüngsten Entwicklungen genau, so Steiger.
Martin Steiger ist Anwalt für Recht im digitalen Raum und Mediensprecher der Digitalen Gesellschaft Schweiz.Bild: KEYSTONE
Rechtlich wie auch technisch sei es derzeit nicht möglich, die Weitergabe der eigenen Daten vollständig zu verhindern, so der Anwalt für Recht im digitalen Raum. Auf das Versprechen von Meta angesprochen, seine Daten selbst verwalten zu können, sagt er: «Die heute erhältlichen Smart Glasses sind gebaut, um Daten zu sammeln, und nicht auf Datensparsamkeit optimiert.»
Aufsichtsbehörde des Bundes warnt vor «Chilling-Effekt»
Nebst zivilgesellschaftlichen Datenschutzorganisationen beobachtet auch das Amt des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) die Entwicklung dieser Technologie genau. Katja Zürcher ist Sprecherin der unabhängigen Aufsichtsbehörde des Bundes und sagt, dass von den bereits erhältlichen Smart Glasses ein hohes Risiko für die Persönlichkeitsrechte Dritter ausgehe.
Katja Zürcher ist Sprecherin des Amtes des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten. Bild: EDÖB
Je mehr solcher Brillen im Umlauf seien, desto öfter müsse man damit rechnen, ungefragt gefilmt zu werden, ohne Kontrolle darüber zu haben, was mit den Bildern danach geschehe. Katja Zürcher spricht von einem drohenden «Chilling-Effekt». Der Begriff stammt aus der US-Rechtsprechung und beschreibt das soziale Phänomen, dass Menschen ihr Verhalten oder ihre Meinungsäusserung aus Angst vor möglichen Konsequenzen vorsorglich einschränken, insbesondere wenn sie glauben, beobachtet zu werden.
«Falls sich die Brillen in der Schweiz weiterverbreiten, wird das unser Verhalten zwangsläufig beeinflussen und unsere selbstbestimmte Lebensführung einschränken.»
Katja Zürcher, Sprecherin Amt des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten
Rechte und Pflichten gemäss EDÖB
Darf ich in der Öffentlichkeit mit meinen Smart Glasses filmen?
Soweit die Nutzenden von Smartbrillen diese einsetzen, um zum persönlichen Gebrauch eine belebte Umgebung zu filmen und die Aufnahmen nicht weiterverbreiten, ist dies relativ unproblematisch.
Ab wann wird es problematisch?
Sobald die Aufnahmen auf erkennbare Gesichter und Personen fokussieren, müssen sie von den Betroffenen sowohl für das Filmen wie auch jede Weiterverbreitung eine ausdrückliche Einwilligung einholen. Heimliche Aufnahmen von Personen in ihrem Privat- und Intimbereich und deren Weiterverbreitung ziehen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
Welche Rechte habe ich, wenn ich mich auf einem Video wiederfinde?
Eine betroffene Person kann ihren datenschutzrechtlichen Anspruch auf Löschung im Sinne eines Widerspruchs beim Verantwortlichen sowie allfälligen Plattformen nötigenfalls mittels Zivilklage geltend machen.
Kann ich eine erteilte Einwilligung zurückziehen?
Eine einmal erteilte Einwilligung kann grundsätzlich jederzeit zurückgezogen werden, mit dem Resultat, dass die Veröffentlichung ab diesem Zeitpunkt sich nicht mehr auf eine solche abstützen kann.
Wird dem Antrag auf Löschung nicht nachgekommen, wo muss ich mich melden?
Betroffene müssen zunächst bei der zuständigen Schlichtungsbehörde an ihrem Wohnort oder am Sitz der verantwortlichen Stelle ein Schlichtungsgesuch einreichen. Kommt keine Einigung zustande, können sie mit der ausgestellten Klagebewilligung beim zuständigen Zivilgericht Klage erheben.
LED-Lichter als Sicherheitsmassnahme «völlig unzureichend»
«Oh, ich sehe, dass das Licht an deiner Brille an ist, dann kann ich davon ausgehen, dass wir gerade live sind, ist das richtig?»: Was bei der Präsentation von Googles Android-XR-Plänen als gestellter Dialog wunderbar funktioniert, sei im realen Leben eine völlig unzureichende Sicherheitsmassnahme, so Martin Steiger: «Das geht vielleicht unter zwei Menschen, bei einem Date oder Ähnlichem, da kannst du sagen: ‹Hey, was blinkt da?›, und dann ist das Date wohl auch schnell beendet. Aber wenn ich jetzt durch Zürich laufe, dann halte ich nicht die ganze Zeit Ausschau, wo solche Brillen blinken könnten.»
Auch könne man nicht davon ausgehen, dass allen Menschen bewusst sei, was eine solche blinkende LED an einer Brille bedeute, ergänzt Katja Zürcher vom EDÖB. Dazu kommt, dass in Online-Foren, aber auch auf YouTube mit wenigen Klicks Anleitungen zu finden sind, um das LED-Signal zu manipulieren und die von Meta eingebauten Warnsysteme zu umgehen.
Um Smart Glasses dennoch schnell zu erkennen, ist nun bereits eine erste App für Android-Nutzende erhältlich. Die Anwendung «Nearby Glasses» scannt dabei die Umgebung auf Bluetooth-Signale, die den Meta Glasses sowie einer Brille der Firma Snap zugeordnet werden können, und schlägt daraufhin Alarm.
Durch eine Push-Benachrichtigung warnt die Android-App «Nearby Glasses», wenn ein Bluetooth-Signal solcher KI-Brillen erkannt wird. Bild: screenshot goolge playstore
Gesichtserkennung könnte Risikobeurteilung des EDÖB beeinflussen
«Ich glaube, die Gesichtserkennungsfunktion wird früher oder später kommen und zum Standard werden überall, wo gefilmt wird, auch mit dem Smartphone, da habe ich keine Illusionen», sagt Martin Steiger. Er zieht einen Vergleich zum Kampf gegen die staatliche Videoüberwachung, welche die digitale Gesellschaft bereits seit Jahren führe. Dieses Problem werde nun mit den Smart Glasses in den privaten Bereich skaliert, so der Anwalt für Recht im digitalen Raum.
Die Berichte zu Name Tag haben wohl auch den EDÖB erreicht. So schreibt Katja Zürcher, dass Meta der Aufsichtsbehörde im Rahmen einer Vorabklärung gegenüber versichert habe, dass in der Schweiz im Zusammenhang mit Smartglasses keine Gesichtserkennungsfunktion geplant sei.
Auf die Berichte angesprochen, dass Meta dennoch den Code zur Aktivierung der Software jüngst auf Millionen von Apps installierte, entgegnet die Sprecherin des EDÖB: «In Bezug auf die jüngsten Berichte wurden aufsichtsrechtliche Schritte geprüft, aufgrund der Entfernung des Codes jedoch nicht eingeleitet.» Hinsichtlich einer neuen Risikobeurteilung könnten sich die entsprechenden Vorkehrungen, die Meta mit der Installation des Quellcodes traf, jedoch als durchaus relevant erweisen.
«Techkonzerne werden mit Samthandschuhen angefasst»
Im Gegensatz zu der EU verfügt die Schweiz aktuell über keine spezifische KI-Gesetzgebung. Im März 2025 unterschrieb Bundesrat Rösti die KI-Konvention des Europarats. Einen Entwurf, wie diese umgesetzt werden soll, plant die Regierung bis Ende Jahr vorzulegen. «Die KI-Konvention des Europarats richtet sich in erster Linie an die Behörden», sagt Martin Steiger und ergänzt: «Das sollte man nicht überschätzen, denn der zuständige Bundesrat Rösti wie auch die zuständigen Verbände streben eine sehr zurückhaltende Regulierung an.»
KI-Regulierung in der Schweiz
Mit dem AI Act schuf die EU bereits vor zwei Jahren einen spezifischen Rechtsrahmen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz. Die Schweiz hingegen verfügt derzeit noch über keine eigenständige KI-Gesetzgebung. Stattdessen stützt sie sich auf bestehende Rechtsgebiete wie das Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht. Die Schweiz hat zudem die KI-Konvention des Europarats unterzeichnet und beabsichtigt, bis Ende 2026 einen Entwurf vorzulegen, wie diese umgesetzt werden soll.
Während die Verarbeitung von Bildern und Videos in der EU grundsätzlich der DSGVO unterliegt, enthält der AI Act für bestimmte biometrische KI-Systeme, insbesondere im Bereich der Gesichtserkennung, zusätzliche risikobasierte Anforderungen sowie ausdrückliche Verbote einzelner Anwendungen. Eine vergleichbare, spezifische Regulierung inklusive klarer Verbote besteht in der Schweiz derzeit nicht.
Ein Indiz dafür sind die Ziele, welche der Bundesrat sich hinsichtlich der Regulierung im Bereich KI gesetzt hat. So wird in einer Medienmitteilung der Landesregierung an erster Stelle die Stärkung des Innovationsstandorts Schweiz genannt. Daraufhin folgt das Ziel, die Grundrechte zu schützen, mit der Ergänzung, dass dies auch die Wirtschaftsfreiheit einschliesse. Ausserdem solle das Vertrauen der Bevölkerung in künstliche Intelligenz gestärkt werden.
«In der Schweiz werden die grossen Tech-Konzerne mit Samthandschuhen angefasst. Das hat auch mit ihrem engagierten Lobbying zu tun. Die meist in Zürich ansässigen KI- und Tech-Unternehmen sind sehr gut vernetzt.»
Martin Steiger, Anwalt für Recht im digitalen Raum
«Regulierung muss bei den Konzernen ansetzen»
«Wir haben ein wachsendes Problem bezüglich dieser Technologie und dieses Problem müssen wir mit klaren Spielregeln lösen», fasst Martin Steiger die aktuelle Situation zusammen. Ein generelles Verbot hält er für fragwürdig, schliesslich gebe es auch durchaus sinnvolle Einsatzmöglichkeiten für die Technologie.
In besonders sensiblen Bereichen wie Schulen, Kitas, Gerichtsgebäuden, medizinischen Einrichtungen oder Freibädern erachte er als Grundsatz ein Verbot der Brillen jedoch als notwendig. Der EDÖB betont, dass sowohl die Anbieter als auch die Nutzerinnen und Nutzer von Smart Glasses in der Pflicht stünden. Dem stimmt Steiger zu, ergänzt jedoch:
«Es funktioniert nicht, bei den Nutzerinnen und Nutzern anzusetzen, das reicht einfach nicht.»
Martin Steiger, Anwalt für Recht im digitalen Raum
Der Sprecher der Digitalen Gesellschaft Schweiz zieht den Vergleich zu der Regulierung von Drohnen: «Drohnen von seriösen Anbietern können nicht beliebig überall geflogen werden. In ihren Systemen sind Sperrzonen hinterlegt, die den Einsatz an bestimmten Orten technisch unterbinden.» Ein ähnliches Vorgehen könne er sich auch bei Smart Glasses vorstellen. Denn wie bei Drohnen sei nicht davon auszugehen, dass sich alle stets an die Regeln halten werden.
Eine weitere Möglichkeit wäre es, die Brillen über die Hardware, sprich deren Einfuhr am Zoll, zu regulieren, analog zu Laserpointern, so der Rechtsanwalt. Aufgrund einer Risikoeinschätzung hinsichtlich der Datenverarbeitung des betreffenden Unternehmens und den technischen Möglichkeiten des Geräts, beispielsweise in Bezug auf Gesichtserkennungssoftware, könnte so die Einfuhr gewisser Modelle in die Schweiz verboten werden.
Dass Betroffene sich heute bereits juristisch zur Wehr setzen können, sei zwar richtig, das gesamte Prozedere sei für Normalbürgerinnen und Normalbürger jedoch viel zu aufwendig und auch mit hohen Kosten verbunden: «Während sie versuchen, den Rechtsweg zu beschreiten, können diese Inhalte sich verbreiten und im schlimmsten Fall viral gehen. Das funktioniert auf dieser Ebene faktisch nicht, da müssen wir ganz ehrlich sein.»